Blumen’s Weblog


Selbständige und Rürup Rente
Mai 8, 2008, 9:19 vormittags
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Selbständige und Rürup Rente
Die durch das Finanzamt durchgeführte Günstigkeitsprüfung hat bisher bei den meisten Freiberuflern und Selbstständigen bewirkt, dass Sich die Beitragszahlungen der Rürup-Rente nicht wirklich ausgewirkt haben. Mittlerweile ist es aber so, dass sich die Zahlungen, der privaten Altersvorsorge, nun ab dem ersten Euro steuerliche Vorteile geltend machen. Dennoch kann die Rürup Rente und somit das Angesparte Geld, nur monatlich als Altersvorsorge ausgezahlt werden und nicht als Kapitalabfindung genutzt werden. Ab dem 60. Lebensjahr ist der Bezug möglich, sie ist nicht vererbbar, kann aber durch eine Hinterbliebenenrente aufgestockt werden.

Man unterscheidet in:
a, klassische Basisrente
b, fondsgebundene Basisrente

Die Basisrente oder auch Rürup Rente ist also eine private Rentenversicherung wie auch die Rister Rente, mit elementaren Bestandteilen und einer staatlichen Förderung. Sie gewährt nun auch den Selbstständigen und den Freiberuflern eine attraktive private Rente, denn diese unterliegen ja nicht der Rentenversicherungspflicht und müssen ihre Altersvorsorge vollends selber finanzieren.


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